Teilnahmebedingungen zum Fotowettbewerb

 

 

1. Allgemeines

Der Heimatverein Möglingen veranstaltet ab 01. März 2017 den Fotowettbewerb

„ Möglingen im Bild“.

Bewertet werden sowohl alte / historische, wie auch aktuelle Aufnahmen.

 

Denkbar sind  z. B. folgende Bereiche:

 

·                Möglinger Gebäude / Häuser     

·                Straßenansichten

·                Möglinger Markung / Landschaft

·                Außenansichten

·                Frühling / Sommer / Herbst / Winter

·                Gärten, usw.

 

Zusätzlich sollte dem Bild eine kurze Beschreibung ( Jahr, Ort, ggfls. Personen mit Namen ) beigefügt sein.

 

Jeder Teilnehmer kann maximal 6 Beiträge einreichen.

 

2. Teilnahmeberechtigung

Berufsfotografen können sich leider nicht beteiligen.

 

3. Einsendeschluss

Einsendeschluss ist der 01.09.2017

 

4. Übermittlung der Wettbewerbsbeiträge

Papierbilder, CD`s und e-mails mit Bildern im Anhang sind zu richten an:

 

Heimatverein Möglingen e. V.

Königsberger Str. 13

71696 Möglingen

e-mail: kontakt@heimatverein-moeglingen.de

 

Eingesandte Papierbilder werden digitalisiert und werden auf Wunsch wieder zurückgegeben.

Die Bildrechte gehen in das Eigentum des HVM über und können für Zwecke des HVM´s verwendet werden.

 

5. Auswahl der Gewinner

Über die Gewinner entscheiden die Besucher des Apfelfestes am 17.09.2017, um 16.00 Uhr werden sie bekanntgegeben.

Durch den Heimatverein erfolgt eine Vorauswahl.

Bevorzugt werden Bilder, die bisher beim HVM noch nicht bekannt waren.

 

  

6. Preise

Es werden folgende Preise ausgelobt und möglichst beim Apfelfest übergeben:

 

1.    Preis:  50€ Gutschein für eine Möglinger Wirtschaft

2.    Preis:  30€ Gutschein für das Apfelfest

3.     Preis: 20€ Gutschein für das Apfelfest

 

7. Urheberrechte

Der Teilnehmer versichert, dass er über alle Rechte am eingereichten Foto verfügt, die uneingeschränkten Verwertungsrechte aller Bildteile hat, dass das Foto frei von Rechten Dritter ist sowie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Falls auf dem Foto eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, müssen die Betreffenden damit einverstanden sein, dass das Foto veröffentlich wird. Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt der Teilnehmer die Veranstalter von allen Ansprüchen frei.

 

8. Nutzungsrechte

Jeder Teilnehmer räumt dem HVM das Recht ein, die eingereichten Fotos auf seiner Internetseite oder anderen Printmedien zu präsentieren.

Wir weisen darauf hin, dass ein Download von Fotos von der Internetseite aus technischen Gründen nicht verhindert werden kann.

 

 

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

  

 

Walter Reichert

1.  Vorsitzender